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   BGH, 27.02.1992 - III ZR 142/91   

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https://dejure.org/1992,10281
BGH, 27.02.1992 - III ZR 142/91 (https://dejure.org/1992,10281)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1992 - III ZR 142/91 (https://dejure.org/1992,10281)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - III ZR 142/91 (https://dejure.org/1992,10281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer nach dem Betrag des auf die gesamte streitige Zeit fallenden Zinses - Der Zins nach § 8 Zivilprozessordnung (ZPO) unfasst sowohl den Pachtzins als auch vertragliche Gegenleistungen anderer Art

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 8 Jagdpacht 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1958 - VIII ZR 16/58
    Auszug aus BGH, 27.02.1992 - III ZR 142/91
    Maßgebend für die Bemessung der Beschwer (§ 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO) ist nicht - wie das Berufungsgericht meint - § 3 ZPO, sondern § 8 ZPO(BGH, Beschluß vom 13. Mai 1958 - VIII ZR 16/58 - LM ZPO § 3 Nr. 14; Zöller/Schneider ZPO 17. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Jagd- und Fischereirecht"; Mitzschke/Schäfer BJG 4. Aufl. § 11 Rn. 8).
  • BGH, 14.07.1955 - V ZR 38/55

    Streitwert bei Miet- und Pachtklagen

    Auszug aus BGH, 27.02.1992 - III ZR 142/91
    "Zins" i. S. des § 8 ZPO ist nicht nur der in Geld zu entrichtende Jagdpachtzins; vielmehr gehören dazu auch vertragliche Gegenleistungen anderer Art mit Ausnahme solcher Leistungen - insbesondere nebensächlicher Art -, die im Verkehr nicht als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung angesehen werden (BGHZ 18, 168).
  • BGH, 11.12.2008 - III ZB 53/08

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Räumungsklagen nach

    Vielmehr gehören dazu nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1955 auch vertragliche verbrauchsunabhängige Gegenleistungen anderer Art, wie etwa die Übernahme von öffentlichen Abgaben und sonstigen Lasten mit Ausnahme solcher Leistungen, insbesondere nebensächlicher Art, die im Verkehr nicht als Entgelt für die Gebrauchsüberlassung angesehen werden (BGHZ 18, 168, 172 f ; Senatsbeschluss vom 27. Februar 1992 - III ZR 142/91 - BGHR ZPO § 8 Jagdpacht 1; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Stichwort "Mietstreitigkeiten", Rn. 3488 f m.w.N.; Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 8 Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 05.07.1995 - XII ZR 30/95

    Festsetzung des Rechtsmittelstreitwertes

    Da er dies nicht getan hat, ist die Zeit nach dem 15. Juni 1995 bei der Festsetzung des Rechtsmittelstreitwertes und bei der Festsetzung der Beschwer des Beklagten nicht zu berücksichtigen (BGH, Beschluß vom 27. Februar 1992 - III ZR 142/91 - BGHR ZPO § 8 Jagdpacht 1).
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